Baugenehmigung für „Tagesbordell“ in Fenne erteilt
#Fenne. Am 10. Juni wurde dem Antragsteller, einem Geschäftsmann aus Berlin, die Baugenehmigung (Nutzungsänderung) für den Betrieb einer gewerblichen Zimmervermietung (Bordell) mit 41 Einheiten im Gebäude Hausenstrasse erteilt. Der Grundstückseigentümer wollte dort zunächst ein Spielcasino mit mehreren Spielhallen betreiben, was aufgrund des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Saarländischen Spielhallengesetzes wegen des Verbots der sogennanten Mehrfach-Konzessionen nicht mehr möglich war.
Das nun genehmigte Bordell entspricht planungsrechtlich den Festsetzungen des Bebauungsplans, der in dem Gewerbegebiet auch Vergnügungsstätten zulässt. Problematisch war jedoch der Lärmschutz in Bezug auf den mit dem Bordellbetrieb verbundenen Fahr- und Parkverkehr der Kunden, Beschäftigten und Mieterinnen. Dieser betriebliche Verkehrslärm hätte die Grenzwerte der im Bebauungsplan zum Schutz des angrenzenden Wohngebiets festgelegten baugrundstücksbezogenen Lärmkontingente zur Nachtzeit überschritten. Deshalb musste der Bauherr den Betrieb des Bordells auf die Zeit zwischen 6 Uhr morgens bis 22 Uhr beschränken.
Da der Bauantrag damit sämtliche von der Bauaufsicht zu prüfenden Vorgaben erfüllte, wäre eine Ablehnung des Bauantrags rechtswidrig gewesen und hätte Schadensersatzansprüche gegen die Stadt ausgelöst. Der Grundstückseigentümer wird das Gebäude nun in den nächsten Monaten entsprechend der neuen Nutzung umbauen.
Die Stadt Völklingen hofft, dass bis zur Eröffnung des Bordells das im Bundestag in Lesung befindliche Prostitutionsgesetz in Kraft tritt, das weitere Anforderungen an einen Bordellbetrieb stellen wird. Im Gesetzesentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass die Prostituierten ihre arbeitsfreie Zeit grundsätzlich nicht in dem Bordell verbringen dürfen.