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DIE LINKE bringt Resolution zum Schutz von Gedenkstätten ein: Schloss und „Platz des unsichtbaren Mahnmals“ müssen nazifrei werden : Völklingen im Wandel
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DIE LINKE bringt Resolution zum Schutz von Gedenkstätten ein: Schloss und „Platz des unsichtbaren Mahnmals“ müssen nazifrei werden

#Regionalverband_Saarbrücken. Die Linke Fraktion im Regionalverband Saarbrücken wird zur nächsten Sitzung des  Regionalverbandsausschusses eine Resolution zum Schutz von Gedenkstätten einbringen. Damit soll der „Platz des Unsichtbaren Mahnmals“, das Schloss selbst, sämtliche Nebengebäude, einschließlich der VHS, wie auch der „Rabiner-Rülf-Platz“ in Saarbrücken von rechtsextremen Aufmärschen frei gehalten werden.   Unterstützt, so Fraktionsvorsitzender Jürgen Trenz, wird die Fraktion von dem Saarbrücker Bundestagsabgeordneten der Linken, Thomas Lutze.



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Die Resolution unterstütze die Forderung der Synagogengemeinde Saar, den vor dem Schloss gelegenen „Platz des Unsichtbaren Mahnmals“ sowie den auf dem „Rabbiner-Rülf-Platz“ befindlichen Gedenkort „Der unterbrochene Wald“  in das „Gesetz zum Schutz von Gedenkstätten“ aufzunehmen, wie es schon für die Gedenkstätte „Ehemaliges Gestapo-Lager Neue Bremm“ im Jahr 2006 geschehen war. Weiter wird das Schloss selbst und seine Nebengebäude als geschützte Gedenkstätte vorgeschlagen.
Nach einem Beschluss des Regionalverbandes soll die Resolution zur gesetzlichem Verankerung an die Landesregierung gerichtet werden.

Begründet wird die Resolution damit, dass rechtsextreme Aufmärsche grundsätzlich zu verhindern seien. Angesichts zahlreicher im Regionalverband Saarbrücken stattgefundener Kundgebungen von „Saargida“ in der jüngeren Vergangenheit sowie der am 18. Dezember 2014 abgehaltenen Mahnwache gegen Asylsuchende hat der Regionalverband mit Sitz im Saarbrücker Schloss eine besondere, historisch gewachsene Verpflichtung, jegliche gegen NS-Aufmärsche gerichtete gesellschaftliche Initiativen zu unterstützen.

Mit der Ausweitung des Gedenkstättencharakters auf die genannten Plätze und Gebäude würden diese per Landesgesetz vor etwaigen nationalsozialistischen, faschistischen, rassistischen Zusammenkünften, Demonstrationen oder Versammlungen effektiv geschützt.

Die neue Resolution, so DIE LINKE, schließe unmittelbar an die „Resolution zum Gedenkstättencharakter des Saarbrücker Schlosses“ vom 5. Februar 2015 an.

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