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Weihnachtsgeschenke im Lockdown: Diese Rechte haben Kunden beim Online-Shopping und Gutscheinen : Völklingen im Wandel
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Weihnachtsgeschenke im Lockdown: Diese Rechte haben Kunden beim Online-Shopping und Gutscheinen

Der Lockdown verändert das Weihnachtsgeschäft. Mit der Schließung des Einzelhandels weichen viele Verbraucher für ihren Geschenke-Kauf auf Online-Shops in ganz Europa aus. Doch was, wenn das Geschenk zu spät ankommt oder doch nicht gefällt? Auch beliebt sind Gutscheine. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt Kunden, welche Rechte sie haben und was es zu beachten gilt.



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Widerruf beim Online-Kauf: 14 Tage, um die Meinung zu ändern

Wer Geschenke online kauft, kann diese nicht in die Hand nehmen und ausprobieren. Überall in der Europäischen Union gilt deshalb ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass Kunden den Kauf rückgängig machen und ihr Geld zurückbekommen können. Dafür muss der Widerruf schriftlich erklärt werden, zum Beispiel als E-Mail an den Händler, und die Ware zurückgeschickt werden.

Bei manchen Online-Shops ist es noch einfacher und die Beilage des Retourenscheins reicht als Widerrufserklärung. Wie genau der Widerruf abgewickelt wird, ist auf der jeweiligen Internetseite in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachzulesen.

Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind unter Anderem verderbliche Waren wie Lebensmittel und Blumen oder personalisierte Artikel wie gravierter Schmuck. Kunden müssen hierüber vor dem Kauf informiert werden.

Online gekaufte Produkte dürfen so getestet werden wie im Laden auch. Kleidung darf anprobiert oder ein Elektrogerät eingeschaltet werden. Hingegen ist es nicht erlaubt, zum Beispiel Schuhe draußen zu tragen oder sich mit dem bestellten Toaster einen Toast zuzubereiten. Versiegelte Ware wie CDs oder Parfums dürfen nicht geöffnet werden.

Lieferverzug: Was tun, wenn das Geschenk zu spät ankommt?

Kommt eine Lieferung zu spät oder beschädigt an, ist der Ansprechpartner immer der Händler und nicht das Postunternehmen.

Manche Online-Shops versprechen eine pünktliche Lieferung vor Weihnachten und legen ein verbindliches Lieferdatum fest. Dann ist es die vertragliche Pflicht des Verkäufers, dieses Datum einzuhalten. Achtung, ein voraussichtliches oder ungefähres Lieferdatum reicht hierfür nicht.

Ein unpünktliches Weihnachtsgeschenk macht manchmal gar keinen Sinn mehr. Vielleicht weil man in letzter Minute Ersatz besorgt hat. Dann können Kunden von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Heißt, das Geschenk zurückgehen lassen und das Geld zurückbekommen.

Geschenkgutscheine in Europa: Was gilt?

In Deutschland sind Gutscheine normalerweise drei Jahre gültig, gerechnet ab Ende des Ausstellungsjahrs. Auch eine kürzere Laufzeit ist möglich. Zum Beispiel dann, wenn der Händler fürs kommende Jahr mit hohen Lohnsteigerungen rechnen muss oder es sich um einen Gutschein für eine Veranstaltung handelt, die an einem bestimmten Tag stattfindet. In anderen Ländern wie Frankreich wird das Ablaufdatum vom Händler festgelegt.

Ist der Gutschein abgelaufen, besteht in Deutschland sowie auch in den meisten anderen EU-Ländern kein Anspruch auf eine Verlängerung oder Auszahlung des Werts.

Ärger mit dem Weihnachtsgeschenk? Das EVZ hilft kostenlos

Kunden, die trotz dieser Tipps Probleme mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich haben, können sich über ein Online-Kontaktformular kostenlos an die Juristen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland wenden.

PM: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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