Grundsätzlich öffentliche Ausschusssitzungen künftig auch in saarländischen Kommunen!
#Völklingen/#Saarland. Nachdem in Rheinland-Pfalz seit dem 1. Juli nicht nur Stadt- und Gemeinderäte sondern auch die Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich tagen, soll dies künftig auch in saarländischen Kommunen möglich sein. Wenn in festzulegenden Ausnahmefällen öffentliche Sitzungen nicht möglich sind, sollen die gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit umgehend mitgeteilt werden.Analog zu den seit dem 1. Juli 2016 geltenden Regelungen der Gemeindeordnung in Rheinland-Pfalz sollen auch die Bestimmungen des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsge-setzes (KSVG) geändert werden. Bislang sieht der § 48 des KSVG vor, dass Sitzungen der Ausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse des Gemeinderats nicht öffentlich sind. Triftige Gründe hierfür sind jedoch schwer zu finden. Deshalb sollen künftig Ausschusssitzungen ebenso wie bereits jetzt Ratssitzungen grundsätzlich öffentlich tagen, es sei denn, eine Mehr-heit im Ausschuss vertritt die Auffassung, dass Gemeinwohlbelange oder schutzwürdige Interessen Einzelner dem entgegenstehen. Nicht öffentlich gefasste Beschlüsse sind in diesen Fällen dann der Öffentlichkeit (siehe Rheinland-Pfalz) unverzüglich mitzuteilen.
Durch grundsätzlich öffentliche Sitzungen kann das Interesse der Bürger an der Kommunalpo-litik gesteigert und zugleich dem oft gemachten Vorwurf der „Mauschelei hinter verschlosse-nen Türen“ begegnet werden. Sicherlich besteht die Gefahr vermehrter „Schaufensterreden“. Aber das werden Bürgermeister, Ratsmitglieder und auch die Öffentlichkeit aushalten müssen und können.
Die CDU Völklingen beabsichtigt, einen entsprechenden Antrag bei kommenden CDU-Parteitagen zu stellen. PM CDU