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Üble Nachrede, Beleidigungen oder Diffamierung: Das Netz ist eine Brutstätte für Cyber-Mobbing : Völklingen im Wandel
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Üble Nachrede, Beleidigungen oder Diffamierung: Das Netz ist eine Brutstätte für Cyber-Mobbing

#Völklingen. Das Internet ist heute überall: Einst als Netzwerk zwischen Universitäten gedacht landete es in Wohnzimmern und heute steckt es zumindestens gefühlt in jeder zweiten Hosentasche – mit allen Vor- und Nachteilen die es mit sich bringt.



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Cyber-Mobbing verrbeitet sich immer mehr. (Fotomontage)
Cyber-Mobbing verbeitet sich immer mehr und fängt harmlos an. (Fotomontage)

Cyber-Mobbing ist eine Sonderform des Mobbings. Man versteht unter Mobbing aggressives Verhalten mit der Absicht dem Opfer für einen längeren Zeitraum psychisch und auch körperlich Schaden zuzufügen. Dabei handelt es sich meistens nicht um ein individuelles Problem zwischen Täter(in) und Opfer, sondern muss als Prozess angesehen werden, an dem viele Faktoren beteiligt sind. Die Ursachen sind dabei vielfältig, häufig banal. Das Aussehen, der persönliche „Style“ in Form von Kleidung aber auch Verhalten kann genau so ein Auslöser sein wie das „Anderssein“ durch Religion, politischer – oder kulturelle Einstellung. Weitere Auslöser können Neid oder Minderwertigkeitskomplexe darstellen, was Menschen zu Tätern werden lassen kann.
Cyber-Mobbing weist die gleichen Merkmale auf wie das „klassische“ Mobbing, nur wird das schädlich aggressive Verhalten des Täters in das Internet verlagert. Im Netz scheint sogar eine niedrigere Hemmschwelle zu existierten jemanden zu Mobben, da das Internet einem das Gefühl der Anonymität gibt.

Der Übergang von „Spaß“ zur Gewalt ist fließend

Ob nun ein Kommentar der negativen Art beim Adressaten als Witz oder ernste Beleidigung aufgefasst wird ist nicht immer sicher, der Übergang zwischen Spaß und echter Gewalt ist fließend. Oftmals zeigen dies Entschuldigungen wie „Das war doch nicht ernst gemeint!“ oder „War doch nur Spaß!“, wenn sich jemand als Opfer einer Beleidigung fühlt und zur Wehr setzt.

Cybermobber nutzen einen weitere fragwürdige Vorteile des Internets gezielt für sich aus. Zum einen kann man seinem „Tatendrang“ 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche erliegen, zum Anderen stößt man auf ein breites Publikum. Dieses Publikum kann die Taten sogar unterstützen: Mit Kommentaren können Sie „einen drauf legen“ oder durch Verbreitungsfunktionen von Communitys gar weiter verbreiten.

Im Social-Web sind der Artige Äußerungen an der Tagesordnung
Im Social-Web sind der Artige Äußerungen an der Tagesordnung

Auch die Völklinger Polizei wird mit Cyber-Mobbing-Fällen beschäftigt

Wie die Saarbrücker Zeitung in ihrer Montagsausgabe berichtet, hat auch die Völklinger Polizei immer öfter mit Betrug, Beleidigungen oder üblem Nachruf zu tun und ist sich einer enormen Dunkelziffer bewusst.

Durch die so genannten sozialen Netzwerke sind Beleidigungen und üble Nachreden in den Alltag der Polizei gewandert, gerade junge Menschen sind gefährdet, da diese vermehrt in diesen Netzwerken unterwegs sind. Das weiß auch die Kriminaloberkommissarin Susanne Hell der Saarbrücker Zeitung zu berichten: „Insbesondere Schüler und Jugendliche fallen dabei auf. Wir nennen das auch ‚seelisches Zugrunderichten.’“, wird sie von der Zeitung zitiert.

Dabei ist das Mobbing selbst keine Strafttat, sondern vereinigt einige für sich selbst stehende Strafbestände. Darunter fallen unter anderem:

Beleidigung [§ 185 StGB]
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Üble Nachrede [§ 186 StGB]
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Verleumdung [§ 187 StGB]
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(Quelle: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybermobbing.html)

Weitere strafbare Tatbestände in Zusammenhang mit Cyber-Mobbing können Bedrohung, Nötigung, Gewaltdarstellung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen oder die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sein.

Das Internet vergisst nie!

Auch wenn es im Mai ein Urteil gab, dass Suchmaschinen auf Geheiß Einträge über Personen löschen müsste, der Schaden ist schon vor dem Löschen entstanden. Selbst wenn der Konflikt bei Seite gelegt ist: Die Botschaft könnte immer wieder auftauchen und dem einstigen Opfer wieder Schaden zufügen.

Die Arbeit der Polizei hat sich jedenfalls durch das Internet stark verändert. Auch in Völklingen werden „Schwerpunktmitarbeiter“ eingesetzt, die sich mit dem Thema Internetkriminalität beschäftigen und einem Helfen sich im Falle eines Falles zur Wehr zu setzen.

Was kann ich gegen Cyber-Mobbing tun?

In erster Linie gilt es sich grundsätzlich vorsichtig in der digitalen Welt zu bewegen, denn ist etwas „online“ kann es nur noch schwer gelöscht werden. Gerade in Sozialen Netzwerken sollten nicht all zu viele persönliche Informationen für jedermann zugänglich sein.

Wird man dennoch zum Opfer sollte man zunächst Ruhe bewahren und am besten auf nichts eingehen oder antworten. Beleidigungen oder Bedrohungen dürfen dennoch nicht tolleriert werden, speichern Sie deswegen unbedingt Beweismaterial. Außerdem sollten Sie sich Freunden, Kinder oder Jugendliche ihren Eltern, anvertrauen und darüber Reden, dazu gibt es auch Hotlines. Gegebenenfalls die Schule informieren. In schwerwiegenden Fällen erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Außerdem sollten Sie versuchen alles was über Sie in Umlauf gebracht wurde vom Seitenbetreiber löschen zu lassen, geben Sie dabei nicht vorzeitig auf! Untenstehend finden Sie mehr zum Thema, auch weitere Hilfsangebote.

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